Verkehr
Hessenmobil B 83 Bebra - Rotenburg: Erhalt der Justus-Liebig-Straße
B 83 Bebra – Rotenburg: Umfahrungsstrecke bleibt erhalten Kein Rückbau der Justus-Liebig-Straße
Die Stadt Bebra, die Stadt Rotenburg und Hessen Mobil haben bereits im vergangenen Jahr vereinbart, dass die einst provisorische Erweiterung der Justus-Liebig-Straße im Industriegebiet von Bebra dauerhaft bestehen bleiben wird.
Hessen Mobil hatte zur Sanierung der Eisenbahnüberführung der B 83 zwischen Bebra und Lispenhausen zu Umleitungszwecken eine Behelfsumfahrungsstrecke durch das Industriegebiet Nord zeitlich befristet betrieben.
Hierzu wurde die bestehende Justus-Liebig-Straße in Richtung B 83 bei Lispenhausen erweitert. Das Baurecht für die provisorische Strecke war zeitlich bis zum Jahre 2023 befristet. Es war seinerzeit vorgesehen, die neugebaute Strecke nach Baufertigstellung der Eisenbahnüberführung auf Kosten der Straßenbauverwaltung zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Während der laufenden Brückenbaumaßnahme hat sich jedoch ergeben, dass die Stadt Bebra durch das sich erweiternde Industriegebiet ein Interesse am Bestehenbleiben der verlängerten Justus-Liebig-Straße hat, um das Gewerbegebiet verkehrlich besser anzubinden.
Auch die Stadt Rotenburg sprach sich für ein dauerhaftes Bestehen der Straße aus.
Darüber hinaus hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass Hessen Mobil mittelfristig die Überführungsbauwerke der B 27 komplett erneuern muss, und dazu erneut eine Umfahrungstrecke über die Justus-Liebig-Straße einrichten muss.
Der einst angedachte Rückbau der Behelfsumfahrung über die Justus-Liebig-Straße hat daher gleich aus mehreren Gründen keinen Sinn mehr ergeben.
Zur Reduzierung der jeweiligen Planungs- und Baukosten haben sich daher die Stadt Bebra und die Stadt Rotenburg sowie Hessen Mobil bereits in 2023 darauf geeinigt, dass die Erweiterung der Justus-Liebig-Straße an die B 83 bestehen bleiben wird.
Lediglich der direkte Anschlussbereich an die B 27 muss zurückgebaut werden. Zwischenzeitlich benutzte Teilflächen des Hessen-Forst-Geländes können nicht dauerhaft durch den Straßenbau benutzt werden, sodass aktuell ein Rückbau in diesem Bereich vorgesehen ist.
Für die später wiedereinzurichtende Behelfsumfahrungstrecke wird dann eine geringfügig geänderte Anbindung an die B 27 vorgesehen.
Aufgrund der bestehenden Vereinbarung von Hessen Mobil mit den Städten Rotenburg und Bebra werden kurz- sowie langfristig Steuermittel eingespart und attraktivere Anbindungen des Gewerbegebietes an die B 83 geschaffen.
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