Grundsteuer

Neue Regelungen zur Grundsteuer

Zum 31. Dezember 2024 verlieren daher die bisherigen Grundbesitzabgabebescheide ihre Gültigkeit. Die Stadt Bebra wird den Grundstückseigentümern die neuen Abgabenbescheide voraussichtlich ab Mitte/Ende Januar 2025 postalisch übersenden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Zahlungen der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 erst nach Erhalt des neuen Bescheides geleistet werden sollten, um überflüssigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. 

Grundstückseigentümer, die ihre Zahlungen manuell oder per Dauerauftrag vornehmen, werden gebeten, diese ab dem 1. Januar 2025 vorerst auszusetzen und nach Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten (Bankeinzug) erfolgt die Abbuchung weiterhin automatisch zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.

Die Berechnungsformel der Grundsteuer lautet:

Grundsteuermessbetrag    X    Hebesatz der Kommune    =    Grundsteuerbetrag

Der bisherige Hebesatz der Stadt Bebra von 400 % wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2024, in der Hebesatzsatzung (gültig ab dem 01.01.2025) auf 320 % gesenkt.

Bei allgemeinen Fragen, Änderungen oder Korrekturen zu den Stammdaten dieses Bescheides, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bebra.

Bei allen grundsätzlichen Fragen zur Berechnung Ihres Grundsteuermessbetrages und den dazugehörigen Grundlagen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.  

Kontakt

Magistrat der Stat Bebra                                            -Sachgebiet Grundsteuer-

Rathausmarkt 1

36179 Bebra

+49 06622 501-320