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Baumaßnahmen auf der Strecke Cornberg bis Bebra
Die Deutsche Bahn AG führt im Zuge ihres bundesweiten Programms „Neues Netz für Deutschland“ in der Zeit vom 3. Februar bis 7. März 2025 Gleiserneuerungen auf der Strecke Cornberg bis Bebra durch. Deshalb kann es von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. März 2025 (durchgehend) zu erhöhten Lärm- und Staubbelästigungen kommen.
Die Umbaumaßnahmen umfassen zwei Abschnitte:
Abschnitt 1: Bereich Bebra (Strecke 3600, Kilometer 169 bis Kilometer 170,641).
Abschnitt 2: Bereich zwischen Asmushausen und Rautenhausen (Strecke 3600, Kilometer 175,6 bis Kilometer 177,4).
Zum Einsatz kommen u. a. ein Stromerzeuger, Bettungsreinigungsmaschine, Schotterpflug, Zweiwegebagger, Arbeitszüge, Gleisstopfmaschine, diverse Kleinmaschinen sowie eine akustische Warnanlage, die der Sicherheit der Arbeitenden im Gleisbereich dient.
Informationen rund um den Einsatz der automatischen Warnanlage finden Sie unter nachfolgendem QR-Code:
Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Warum ist Baulärm unvermeidbar?
- Sicherheit und Funktionalität: Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten und Gleiserneuerungen sind unerlässlich, um die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der Bahnstrecken zu gewährleisten.
- Technische Anforderungen: Der Einsatz von schweren Maschinen, wie Stopfmaschinen, Baggern und Gleisumbauzügen, ist notwendig, um präzise und effiziente Arbeiten durchzuführen. Diese Maschinen erzeugen unweigerlich Lärm.
- Arbeiten bei laufendem Betrieb: Viele Arbeiten können nur in kurzen Zeitfenstern zwischen den Zugverbindungen oder nachts durchgeführt werden, um den Zugverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Gesetzliche Vorgaben und Schutzmaßnahmen:
- Lärmschutzrichtlinien: Die Deutsche Bahn muss sich an gesetzliche Vorgaben wie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) oder die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) halten.
- Minimierung des Lärms: Es wird versucht, Lärm durch Schallschutzwände, lärmarme Maschinen oder zeitlich begrenzte Bauzeiten zu reduzieren, soweit technisch und wirtschaftlich machbar.
- Unvermeidbarkeit: Trotz aller Maßnahmen lässt sich der Lärm aufgrund der Arbeitsprozesse nicht vollständig vermeiden. Ein gewisser Lärmpegel bleibt unvermeidbar, um die Arbeiten termingerecht und sicher abzuschließen.
Bei Fragen und Hinweisen können Sie sich per E-Mail an uns wenden: Bauprojekte-Netz-Mitte@deutschebahn.com