Bauleitplanung der Stadt Bebra:Bebauungsplan Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra:
Bebauungsplan Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra
hier: Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Bebra möchte aufgrund der stetigen Nachfrage an freien Gewerbegebietsflächen im Bereich des Stadtgebietes bzw. der Kernstadt Bebra weitere Möglichkeiten / Angebote für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben schaffen. In diesem Sinne sollen auf den im Flächennutzungsplan bereits als „Gewerbefläche, Planung“ ausgewiesenen Flächen im Südwesten der Stadt Bebra, zwischen der „Kerschensteinerstraße“ und der Bundesstraße B 27, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen geschaffen werden. Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit attraktivem Flächenpotenzial und günstiger Verkehrsanbindung möchte die Stadt Bebra auch im regionalen Wettbewerb weiterhin konkurrenzfähig bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ grenzt nordwestlich an die bestehenden Gewerbeflächen an der „Gottlieb-Daimler-Straße“ an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 sowie 19/4 teilw. der Flur 20 in der Gemarkung Bebra. Das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 26.4.1 umfasst eine Fläche von 45.825 m² (4,58 ha). Hiervon sollen 38.178 m² (3,81 ha) als Gewerbegebietsfläche ausgewiesen werden, weitere 4.456 m² (0,44 ha) als öffentliche Straßenverkehrsflächen sowie 3.191 m² öffentliche Grünfläche.

1. Kenntnisnahme der Beteiligung und Abwägung

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra gemäß § 2 BauGB wurde der Planentwurf offengelegt. Während der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde zur Kenntnis genommen und sind Bestandteil des Beschlusses. Die Abwägung erfolgte entsprechend dem Abwägungsvorschlag. Der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 § 2a Satz 2 Nr. 2 ist ebenfalls Bestandteil der Bauleitplanung. Die sich hieraus ergebenden Änderungen, Ergänzungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.

2. Satzungsbeschluss

Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“, der gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wurde, wird auf Grundlage des § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 einschließlich der Begründung bilden Bestandteile dieses Beschlusses.

Der Bebauungsplan und die Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 406 oder 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr eingesehen werden. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich. Jedermann kann den Bebauungsplan und deren Begründung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Ebenso ist die Satzung ab 15.03.2025 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra.de => Rathaus & Politik => Veröffentlichungen => Amtliche Bekanntmachungen eingestellt als auch über das Landesportal Hessen www.bauleitplanung.hessen.de

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:
B-Plan Nr. 26.4.1 GE Bebra Südwest Plan mit Festsetzungen Satzung
B-Plan Nr. 26.4.1 GE Bebra Südwest Begründung Satzung
B-Plan Nr. 26.4.1 GE Bebra Südwest Umweltbericht Satzung
B-Plan Nr. 26.4.1 GE Bebra Südwest Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Verfahrensfehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bebra geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

          Kartengrundlage: Stadt Bebra – Stand: 03/2025 – Geltungsbereich - ohne Maßstab

 Bebra, den 11.03.2025

Amt 60-JM
gez. Knoche, Bürgermeister


Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartner: Jens Meister, Tel.: 06622/501-151