Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Kernstadt Bebra
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Kernstadt Bebra
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2024 den Vorentwurf mit dem Geltungsbereich, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung bestätigt und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ gemäß. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Bekanntmachung der Aufstellung und Offenlegung des Vorentwurfs mit Geltungsbereich, Festsetzungen und Begründung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie mit einer Umweltprüfung auf der Basis des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP).
Ziel und Zweck der Bauleitplanung: Anpassung und Änderung des bestehenden Bebauungsplans und Erweiterung für Neu- bzw. Erweiterungsansiedlung durch Aufstellung des B-Plans 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ für die Gesamtfläche mit Überplanung des bestehenden B-Plans Nr. 23c.
Die Stadt Bebra beabsichtigt aufgrund der stetigen Nachfrage an freien Gewerbegebietsflächen zur Neu- bzw. Erweiterungsansiedlung im nördlichen Bereich der Kernstadt Bebra weitere Möglichkeiten und Angebote für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. In diesem Sinne sollen auf den im Flächennutzungsplan bereits als „Gewerbegebiet“ in Planung ausgewiesenen Flächen, aber noch nicht bebaubaren Flurstücken im Industriegebiet Nord der Stadt Bebra im Zuge eines Bauleitplanverfahrens als Gewerbegebietsfläche nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden. In diesem Bauleitplanverfahren wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 23 c, mit einer bereits beplanten Fläche in Höhe von 45.113 m², überplant und wird somit künftig mit der aktualisierten Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 23 d sodann unwirksam.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Gemarkung Bebra, Flur 14 umfasst folgende Flurstücke: Teil aus 2, 3, 9, 15, 17/1, 17/2, 18/1 und 19, die sich im städtischen Eigentum befinden. Die geplante Erweiterungsfläche hat eine Größe von 89.116,61 m² (8,91 ha).
Art und Maß der baulichen Nutzung: Die Nutzungsabsicht der geplanten Erweiterungsfläche für Neu- bzw. Erweiterungsansiedlungen passt sich den Vorgaben der bereits bestehenden Bebauungsplanung an. Diese sieht im vorliegenden Geltungsbereich eine offene Bauweise vor, sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,2. Diese Vorgabewerte sollen für die Erweiterungsflächen übernommen werden.
2. Bekanntmachung der Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als auch die Mitwirkung der Vereine nach § 63 BNatSchG
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 19.12.2024 die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ beschlossen.
Die Bekanntmachung der Aufstellung mit Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 23 d erfolgt unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Mitwirkung der Verbände und Vereine nach § 63 BNatSchG mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen in der Zeit vom
20.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Vorentwurf ab 20.01.2025 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra.de
=> Rathaus & Politik => Veröffentlichungen => Amtliche Bekanntmachungen
eingestellt als auch über das Landesportal Hessen www.bauleitplanung.hessen.de
Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:
1. Geltungsbereich des Vorentwurfs – B-Plan Nr. 23 d
2. Begründung des Vorentwurfs - B-Plan Nr. 23 d
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder und Jugendliche wenden sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 406 u 407. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Bebra den 08.01.2025
Amt 60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister
Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartner: Jens Meister, Tel.: 06622/501-151