B-Plan
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1
„Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 26.4.1 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 die Kenntnisnahme der Beteiligung mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung, der damit verbundenen Entwurfsbestätigung und der daraus folgenden Offenlage des Entwurfes mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt mit einer Umweltprüfung im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Verbände und Vereine nach § 63 BNatSchG.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung: Die Stadt Bebra möchte aufgrund der stetigen Nachfrage an freien Gewerbegebietsflächen im Bereich des Stadtgebietes bzw. der Kernstadt Bebra weitere Möglichkeiten und Angebote für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben schaffen. In diesem Sinne sollen auf den im Flächennutzungsplan bereits als „Gewerbefläche, Planung“ ausgewiesenen Flächen im Südwesten der Stadt Bebra, zwischen der „Kerschensteinerstraße“ und der Bundesstraße B 27, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt nordwestlich an die bestehenden Gewerbeflächen an der „Gottlieb-Daimler-Straße“ an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 sowie 19/4 teilw. der Flur 20 in der Gemarkung Bebra mit einer Gesamtfläche von 45.520 m² (4,55 ha).

Geltungsbereich B-Plan Nr. 26.4.1, ohne Maßstab
Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen in der Zeit vom
20.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Entwurf ab 20.08.2024 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra.de sowie über das Landesportal Hessen www.bauleitplanung.hessen.de
=> Rathaus & Politik => Veröffentlichungen => Amtliche Bekanntmachungen
eingestellt.
Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:
1. Abwägung des Entwurfs – B-Plan Nr. 26.4.1
2. Planteil des Entwurfs mit textlichen Festsetzungen – B-Plan Nr. 26.4.1
3. Begründung des Entwurfs - B-Plan Nr. 26.4.1
4. Umweltbericht des Entwurfs – B-Plan Nr. 26.4.1
- Anlage 1 zum Umweltbericht, Bestand-Nutzungstypen
- Anlage 2 zum Umweltbericht, A-E-Bilanz, B-Plan GE Bebra
- Anlage 3 zum Umweltbericht, Ausgleichs-Ersatzmaßnahme
5. Umweltrelevante Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 26.4.1
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 406 u. 407. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt und Artenschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
- Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:
- LK Hersfeld-Rotenburg, FD Ländlicher Raum:
- Bauaufsicht: Hinweise zur baulichen
Nutzung
- SG Wasser- und Bodenschutz: Hinweise zum Gewässerschutz, Einhaltung von Gewässerrandstreifen, zur Abwasserbehandlung und -beseitigung sowie Hochwasserschutz und Vorkommen von Wasserschutzgebieten
- FD Gefahrenabwehr: Hinweise zu Rettungswegen und Löschwasserversorgung
- SG Landwirtschaft und Forsten: Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen
- SG Naturschutz: Hinweise zur Beachtung eventl. artenschutzrechtlicher Konflikte, Beleuchtung, Grünfestsetzungen sowie Kompensationsmaßnahmen
- Bauaufsicht: Hinweise zur baulichen
Nutzung
- RP Kassel: Hinweise und Anregungen der nachfolgenden Fachdienste / Dezernate:
- FD Regionalplanung, Siedlungswesen
–Hinweise zur Doppelnutzung von Dachflächen entsprechend der Regelungen des
Teilregionalplans Energie Nordhessen
- Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz: Hinweis zu Wasserschutzgebieten und Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde, zum Bodenschutz
- Dez. Kommunales Abwasser, Gewässergute, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: – Hinweis zur Niederschlagsversickerung, Gewässerschutz und Einhaltung von Gewässerschutzstreifen
- Dez. Immissionsschutz: – keine Einwendungen, Hinweise zum Lärmschutz
- Dez. Bergaufsicht – keine Einwendungen, Hinweis das das Vorhaben von dem Bergwerksfeld „Tannenberg“ überdeckt ist
- FD Regionalplanung, Siedlungswesen
–Hinweise zur Doppelnutzung von Dachflächen entsprechend der Regelungen des
Teilregionalplans Energie Nordhessen
- BUND, Kreisverband Hersfeld-Rotenburg: Hinweise zum Bodenschutz und zur Wasserrückhaltung,
- NABU Kreisverband Hersfeld-Rotenburg: Hinweise zum Umweltbericht, Wasserrahmenrichtlinie, zum Artenschutz sowie der Beleuchtung
- Amt für Bodenmanagement: - Keine Einwände
Bebra, den 09.08.2024
Amt 60-Re/JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister