Bäderbetrieb
Änderung der Gebührenordnung für das Biberbad
Aufgrund der §§ 5, 19 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 16.05.2024 folgende Änderung der Gebührenordnung für das Biberbad der Stadt Bebra beschlossen:
Ziffer 4 Dauerkarten, Buchstabe h) wird hinzugefügt:
h) Mitglieder der Einsatzabteilungen der ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK Weiterode, DRK Bebra, DLRG Bebra) haben freien Eintritt (gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises)
Des Weiteren haben die Kinder und Jugendlichen, die Mitglieder der Hilfsorganisationen sind, freien Eintritt (gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises) mit der Einschränkung, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
Bebra, 06. Juni 2024
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister