Satzungen

1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Bebra vom 21.12.2023

Artikel I

In § 3 wird nachfolgender Absatz 6 neu aufgenommen:

Im Rahmen der Senioren- oder Gemeinwesenarbeit erhalten ehrenamtlich Tätige pro Tag (mindestens 3 Stunden) eine Aufwandsentschädigung von 25,00 €.

Artikel II

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Bebra, 16.07.2024

Knoche

Bürgermeister

Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.