Satzungen
1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Bebra vom 21.12.2023
Artikel I
In § 3 wird nachfolgender Absatz 6 neu aufgenommen:
Im Rahmen der Senioren- oder Gemeinwesenarbeit erhalten ehrenamtlich Tätige pro Tag (mindestens 3 Stunden) eine Aufwandsentschädigung von 25,00 €.
Artikel II
Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bebra, 16.07.2024
Knoche
Bürgermeister