Schiedsamt
Mit einer über 180 Jahre reichenden Geschichte ist das Schiedamt Deutschlands älteste und auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. In Sachsen werden Schiedspersonen auch Friedensrichter*innen genannt, womit sich ihre Hauptaufgaben hinreichend beschreiben lässt.
Aufgabe einer Schiedsperson
Die Aufgabe des Schiedsamts besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Ihr Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Im modernen Sprachgebrauch trifft der Begriff "Mediation" sicher am besten auf das Amt zu. Die Schiedsperson ist nicht berufen, eine Entscheidung zugunsten einer der Parteien zu treffen. Auch Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben. Die Schiedsperson hat als Organ der Rechtspflege vielmehr die Pflicht zum unparteiischen Handeln.
Die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Schiedsamt sind:
- Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen,
- die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen,
- die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie
- ein zurückhaltendes Auftreten.
Wann sucht man das Schiedsamt auf?
In Hessen ist ein Schiedsamt zuständig, wenn es um Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens geht, insbesondere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten und anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten, wenn beide Parteien dem Schlichtungsverfahren zustimmen.
Ablauf einer Schiedsverhandlung
Der Gang zum Schiedsamt ist unbürokratisch. Nach Zahlung eines Kostenvorschusses von 80,- € wird von der Schiedsperson ein Termin und Ort für die Verhandlung festgelegt. Beide Parteien sind verpflichtet persönlich zu erscheinen. Bei Nichterscheinen der Antragsgegner kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Es ist prinzipiell möglich Rechtsbeistand, Zeugen und Sachverständige an der Verhandlung teilnehmen zu lassen. Ziel ist immer eine gütliche Einigung. Das erfolgreiche Schlichtungsgespräch endet mit einer Protokollierung der Vereinbarung. Kommt es zu KEINER Einigung, erteilt das Schiedsamt eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung , die dem Gericht bei Klageerhebung vorzulegen ist.
Ortsgericht
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es nur in Hessen gibt. Hierzulande haben sie eine über 100 Jahre reichende Tradition. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens 4 Ortsgerichtsschöffen bestellt. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Stadt (Wahl in der Stadtverordnetenversammlung) durch die Direktion des zuständigen Amtsgerichts.
Aufgaben des Ortsgerichtes
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften/Kopien, insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsverfahren beim Grundbuchamt, dem Handels- oder Vereinsregister
- Unterstützung der Justizbehörden, durch bspw. Auskünfte über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse von Personen aus dem Ortsgerichtsbezirk, Sterbefallsanzeigen an das zuständige Amtsgericht oder Nachlasssicherungen.
- Bei einer Nachlasssicherung sichert das Ortsgericht an Stelle des Bürgers seine Rechtsposition als Erbe. Dies ist eine Maßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Nachlassabteilung des Amtsgerichtes.
- Eine weitere häufig nachgefragte Aufgabe, ist die Wertschätzung. Dabei beschränkt sich die Schätzung des Wertes nicht bloß auf Grundstücke, sondern umfasst den Wert von Nutzungen, Rechten und Früchten an einem Grundstück. Regelfall ist jedoch die Schätzung von Grundstück und Gebäude.
Wann sucht man das Ortsgericht auf?
Das Ortsgericht in Hessen wird üblicherweise in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten aufgesucht, wie zum Beispiel bei der Beglaubigung von Unterschriften, der Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen, der Erstellung von Nachlassverzeichnissen oder bei der Feststellung des Todes. Bürgerinnen und Bürger können das Ortsgericht auch zur Klärung von Erbstreitigkeiten oder anderen lokalen Rechtsfragen aufsuchen. Es fungiert als eine lokale Instanz für bestimmte rechtliche Angelegenheiten und bietet den Menschen vor Ort eine leicht zugängliche Möglichkeit, rechtliche Formalitäten zu erledigen.