Förderprogramm Modernisierung und Erwerb von Leerstand

Förderprogramm Modernisierung und Erwerb von Leerstand

Die Stadt Bebra möchte potenzielle Kaufinteressenten wie Familien und alle weiteren natürlichen Personen beim Erwerb von Wohneigentum im Stadtgebiet unterstützen und gleichzeitig einen städtebaulichen Beitrag zur Belebung der Wohnquartiere der Kernstadt und den Ortsteilen leisten.

Durch die Gewährung von freiwilligen finanziellen Zuschüssen soll erreicht werden, dass ältere Bestandsimmobilien auch in Zukunft als Wohnobjekte genutzt werden und in ihrer Bausubstanz ertüchtigt werden.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, den Erwerb und die Modernisierung von bestehenden Wohnimmobilien durch Privatpersonen insbesondere Familien mit Kindern finanziell zu fördern und damit die städtebauliche Innenentwicklung zu stärken und die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Bebra langfristig zu sichern. Dies soll als sinnvolles Instrument im anhaltenden Strukturwandel der demografischen Entwicklung entgegenwirken.

Alternativ kann der Abbruch von mindestens 50 Jahre alten und verwahrlosten Immobilien, die nicht saniert und/oder einer Nutzung zugeführt werden können, mit einem einmaligen pauschalen Betrag gefördert werden.

Der Abriss muss erforderlich sein, um die Bewohnbarkeit verbleibender Gebäude zu verbessern oder um Platz für eine neue Wohnbebauung zu schaffen. Die durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg erteilte Abrissgenehmigung ist vorzulegen. Die Abbruchkosten sind durch Rechnungen nachzuweisen. Der Zuschuss darf die Abbruchkosten nicht übersteigen.

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