Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

    • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
    • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

    Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

    • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
    • dieses nicht ausübt.
  • Verfahrensablauf

    Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Kaufvertrag

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bebra

    Die Verwaltungsgebühr ergibt sich aus der Verwaltungskostensatzung. Derzeit ist der Mindestbetrag pauschal 45,00 EUR bei einem bis zu drei veräußerten Flurstücken. Darüber hinaus wird für jedes weitere veräußerte Flurstück eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bebra

    Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 3 Monate nach Bekanntgabe des Grundstücksgeschäftes ausüben.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt.

Zuständige Abteilungen