Kfz: Ordnungswidrigkeiten

  • Leistungsbeschreibung

    Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bebra

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist in Bebra und Umgebung der Ordnungsbehördenbezirk (OBB) zuständig.

Sollten Sie also einmal geblitzt worden sein, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen und Kollegen vom OBB.

Telefon: 06622/915620
Fax: 06622/915622

Email: info@obb-bebra.de